Ziele
(138) An den in Teil B dargestellten Standortbereichen für Binnenschifffahrt (BB) sind die Voraussetzungen für einen allgemeinen Güterverkehr zu schaffen und zu erhalten. Die Standortbereiche sind nach Möglichkeit mit Schienenanschluss zu versehen. Sie sind als Hafengebiete in die Bauleitplanung zu übernehmen.
(139) An folgenden Standorten befinden sich BB:
Begründung / Erläuterungen
(140) Mit dem Ausbau der Saar zur Großschifffahrtsstraße steht der Region eine leistungsfähige Wasserstraße zur Verfügung. Die Nutzung der sich hierdurch ergebenden wirtschaftlichen Mög-lichkeiten setzt selbstverständlich ebenso leistungsfähige Häfen und Umschlageinrichtungen voraus. Für die Planung, den Bau und den Betrieb der Hafenanlagen sind die Länder zuständig. Im Saarland obliegen der Bau und Betrieb der öffentlichen Häfen den Hafenbetrieben Saarland GmbH. Umschlagmöglichkeiten für die Industrie bieten die drei öffentlichen Häfen Merzig-Besseringen, Saarlouis/Dillingen und Völklingen-Fenne, wobei Saarlouis/Dillingen den höchsten Umschlag zu verzeichnen hat. Mit der Aufnahme der drei öffentlichen Häfen sollen die Standortbereiche für die Binnenschifffahrt raumordnerisch gesichert werden. An der Mosel - im Bereich der Gemeinde Perl - existiert auf saarländischer Seite kein öffentlicher Hafen. Eine Option ist jedoch offenzuhalten im Zusammenhang mit der künftigen Nutzung des ge-werblichen Vorranggebietes in Perl-Besch.
(141) Standortbereiche für Binnenschifffahrt (BB) sind die öffentlichen Häfen an der Großschifffahrtsstraße Saar. Sie sollen den Transport für den Schiffstransport geeigneter Güter ermöglichen und einen möglichst hohen Anteil der Massengüter von der Straße nehmen und deshalb nach Möglichkeit mit Schienenanschluss versehen sein. An den festgelegten Standorten sind entsprechende bauliche und betriebliche Maßnahmen entsprechend den sich ergebenden Entwicklungsperspektiven vorzusehen, um die Standortbereiche zu sichern.