2.4.1 Standortbereiche für die Gewinnung von Rohstoffen (BR)

Ziele

(122) An den in Teil B dargestellten Standortbereichen für die Gewinnung von Rohstoffen (BR) ist ein geordneter Abbau und die umfassende Gewinnung von oberflächennahen mineralischen Bo-denschätzen in möglichst großflächigen Einheiten zu sichern. Die Bereiche sind in die Bauleitplanung zu übernehmen.

(123) An folgenden Standorten befinden sich Anlagen für die Gewinnung von Rohstoffen (BR):

Perl (zwischen Besch und Nennig) Sand-/Kiesvorkommen
Mettlach - Saarhölzbach Hartsteinvorkommen
Losheim - Britten Hartsteinvorkommen
Losheim - Niederlosheim Sandvorkommen
Wadern - Noswendel Feldspatvorkommen
Nonnweiler - Mariahütte Tonvorkommen
Nohfelden - Türkismühle Feldspatvorkommen
Freisen - Haupersweiler Hartsteinvorkommen
Oberthal - Steinberg-Deckenhardt Hartsteinvorkommen
Oberthal - Steinberg-Deckenhardt Feldspatvorkommen
Oberthal - Güdesweiler Feldspatvorkommen
St. Wendel - Oberlinxweiler Hartsteinvorkommen
Ottweiler - Mainzweiler Sandvorkommen
Lebach - Steinbach Hartsteinvorkommen
Lebach / Schmelz - Primsweiler Sandvorkommen
Lebach - Knorscheid Kiesvorkommen
Schmelz - Michelbach Hartsteinvorkommen
Schmelz - Hüttersdorf Sand-/Kiesvorkommen
Beckingen - Reimsbach Hartsteinvorkommen
Rehlingen-Siersburg Sand-/Kiesvorkommen
Dillingen - Diefflen Sandvorkommen
Saarlouis - Neuforweiler Sandvorkommen
Saarlouis / Wadgassen Sandvorkommen
Ensdorf Steinkohlevorkommen
Schwalbach - Griesborn Sand-/Kiesvorkommen
Schwalbach - Elm tagesnaher Abbau v.Steinkohle
Wadgassen - Differten Sandvorkommen
Wadgassen - Schaffhausen Sandvorkommen
Püttlingen - Ritterstraße Sandvorkommen
Großrosseln - Dorf im Warndt Steinkohlevorkommen
Saarbrücken - Velsen Sandvorkommen
Saarbrücken - Kirschheck Sand-/Kiesvorkommen
Kleinblittersdorf - Auersmacher Kalksteinvorkommen
Blieskastel - Lautzkirchen Sandvorkommen
Bexbach Sandvorkommen Begründung

 

Erläuterungen

(124) Die für die heimische Wirtschaft bedeutenden Standortbereiche für die Gewinnung von Rohstoffen sind im Einzelnen vorstehend aufgeführt. Es handelt sich in der Regel um bestehende Betriebe, deren Rohstoffvorkommen in Abhängigkeit der Konjunktur abgebaut werden. Daneben gibt es weitere Betriebe, die jedoch nur von lokaler Bedeutung und daher nicht als Standortbereiche festgelegt sind. Mit der Aufnahme der Standortbereiche in den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt", sind die Standorte für die Gewinnung von Rohstoffen raumordnerisch gesichert. Soweit am jeweiligen Standort eine Erweiterung vorgesehen ist, ist das entsprechende Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Stelle zu beantragen, in dessen Verlauf dann entschieden wird, in welchem Umfang ein weiterer Abbau erfolgen kann.

(125) Bei den Standortbereichen für die Gewinnung von Rohstoffen (BR) handelt es sich um die wichtigsten Produktionsstätten von mineralischen Rohstoffen. Sie befinden sich an bzw. nahe der Erdoberfläche und werden daher überwiegend im Tagebau gewonnen. Lediglich bei den beiden Steinkohlevorkommen sowie bei dem Kalksteinvorkommen handelt es sich um Förderstandorte mit untertägiger Gewinnung. Bei den festgelegten Standorten handelt es sich i.d.R. um bestehende Betriebe, deren Erweiterung sinnvoll erscheint. Die Erweiterungsvorhaben bedürfen - ausgenommen den Steinkohlenabbau, Tonabbau und Feldspatvorkommen - der Genehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde, die übrigen Vorhaben bedürfen der Genehmigung durch das Oberbergamt bzw. das Bergamt. Für Erweiterungen von über 10 ha ist grundsätzlich die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens durch die Landesplanungsbehörde erforderlich.