2.4.3 Standortbereiche für Tourismusanlagen (BT)


Ziele

(112) In den in Teil B dargestellten Standortbereiche für Tourismusanlage (BT) sind die für den Tourismus wichtigen Einrichtungen und Maßnahmen vorzusehen. Sie sind zu touristischen Zentren zusammenzufassen und in sinnvoller gegenseitiger funktionaler Ergänzung aufeinander abzustimmen. Die Standortbereiche sind bei räumlichen Planungen und Maßnahmen zu beachten, insbesondere sind sie in Bauleitplänen in der Fläche zu konkretisieren und festzulegen. Dem Tourismus entgegenstehende Nutzungen sind an den Standortbereichen grundsätzlich nicht zulässig.

(113) An folgenden Standorten befinden sich BT:

Perl Europäisches Tal der Mosel, Römische Ausgrabungen
Mettlach Keramikmuseum
Mettlach - Orscholz Luftkurort, Saarschleife
Merzig - Besseringen Erholungsort
Losheim am See Erholungsort Stausee
Weiskirchen Heilklimatischer Kurort, Kneippkurort
Nonnweiler Heilklimatischer Kurort
Nonnweiler - Braunshausen Schalenrutschbahn, Skigebiet
Nohfelden/Bosen/Neunkirchen/Nahe Luftkurort, Stausee
Tholey und Theley Luftkurorte, Schaumberg
Hofgut Imsbach Ökologiezentrum
Homburg Schlossberghöhle
Homburg-Schwarzenacker Römermuseum
Kirkel-Neuhäusel Erholungsort, Burganlage
Blieskastel/Lautzkirchen/Alschbach Kneippkurort
Gersheim - Reinheim (Bliesbruck,F.) Kulturpark (grenzüberschreitend mit Frankreich)
Mandelbachtal - Gräfinthal Klosteranlage / Freilichtbühne
Kleinblittersdorf - Rilchingen-Hanweiler Sole- und Thermalbad (geplant)
Saarlouis Festungsanlage


Erläuterungen

(114) Standortbereiche für Tourismusanlagen (BT) beinhalten größere, für den überregionalen Tourismus wichtige Einrichtungen der Segmente Kur- und Erholungstourismus, wie z.B. Heilklimatische Kurorte, Kneippkurorte, Luftkurorte, Erholungsorte, Ferienparks mit mehr als 1.000 Betten und Stauseen mit über 20 ha Wasserfläche, sowie des Segments Kultur- und Städtetourismus. An den festgelegten Standorten sind entsprechende bauliche und betriebliche Maßnahmen raumordnerisch grundsätzlich unbedenklich.

(115) Touristische Maßnahmen können auch an anderer Stelle im Lande erfolgen, wenn diese aus überörtlichen Gründen Standortbereichen für Tourismus sinnvoll zugeordnet werden können. So ist zum Beispiel die wassergebundene Erholung im Bereich der Saar zu nennen oder die Nutzung der Museumseisenbahn zwischen Merzig und Losheim sowie die Ostertalbahn zwischen Ottweiler und Schwarzerden, die für touristische Fahrten wieder reaktiviert worden sind.

 

2.4.3 Standortbereiche für Tourismus (BT)

Ziele

(130) In den in Teil B dargestellten Standortbereichen für Tourismus (BT) sind die für den Touris-mus wichtigen Einrichtungen und Maßnahmen vorzusehen. Sie sind zu touristischen Zentren zu-sammenzufassen und in sinnvoller gegenseitiger funktionaler Ergänzung aufeinander abzustim-men. Die Standortbereiche sind bei räumlichen Planungen und Maßnahmen zu beachten, insbe-sondere sind sie in Bauleitplänen in der Fläche zu konkretisieren und festzulegen. Dem Tourismus entgegenstehende Nutzungen sind an den Standortbereichen grundsätzlich nicht zulässig.

(131) An folgenden Standorten befinden sich BT:

Tholey - Theley
Perl Europäisches Tal der Mosel, Römische Ausgrabungen
Mettlach Keramikmuseum, Burgruine Montclair
Mettlach - Orscholz Heilklimatischer Kurort, Luftkurort, Saarschleife
Merzig - Besseringen Erholungsort
Losheim am See- Losheim Stausee, Erholungsort
Losheim am See - Britten Erholungsort
Losheim am See - Mitlosheim Erholungsort
Losheim am See - Scheiden Erholungsort
Losheim am See - Waldhölzbach Erholungsort
Weiskirchen - Weiskirchen Heilklimatischer Kurort, Kneippkurort
Nonnweiler - Nonnweiler Heilklimatischer Kurort
Nonnweiler - Otzenhausen Hunnenring
Nonnweiler - Braunshausen Sommerrodelbahn, Wintersportgebiet
Nohfelden - Bosen Stausee
Nohfelden - Neunkirchen/Nahe Luftkurort
Tholey - Tholey Luftkurorte, Schaumberg
Tholey - Theley Luftkurort
Hofgut Imsbach Ökologiezentrum
St. Wendel Radsportveranstaltungen
Illingen - Illingen Erholungsort
Ottweiler Historischer Stadtkern
Homburg Schlossberg mit Schlossberghöhlen
Homburg Landschaftspark Schloss Karlsberg
Homburg - Schwarzenacker Römermuseum
Kirkel - Kirkel-Neuhäusel Erholungsort, Burganlage
Blieskastel - Blieskastel, Lautzkirchen Kneippkurort Alschbach
Gersheim - Reinheim (Bliesbruck,F.) Kulturpark (grenzüberschreitend mit Frankreich)
Mandelbachtal - Gräfinthal Klosteranlage / Freilichtbühne
Kleinblittersdorf - Rilchingen-Hanweiler Sole- und Thermalbad (geplant)
Saarbrücken Großveranstaltungen, Messen
Saarbrücken Zoo
Völklingen Weltkulturerbe Völklinger Hütte
Ensdorf Aussichtspunkt Bergehalde
Saarlouis Festungsanlage

 

Begründung / Erläuterungen

(132) Als Standortbereiche für Tourismus werden neben den staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten diejenigen Einrichtungen aufgeführt, die von überörtlicher Bedeutung sind und deren Entwicklung aus touristischer Sicht sinnvoll ist. Da es sich in einigen Fällen um Standortbereiche für kulturelles Erbe handelt, ist eine zusätzliche Festlegung als Standortbereich für kulturelles Erbe erfolgt.

(133) Standortbereiche für Tourismus (BT) beinhalten größere, für den überregionalen Tourismus wichtige Einrichtungen der Segmente Kur- und Erholungstourismus, wie z.B. Heilklimatische Kurorte, Kneippkurorte, Luftkurorte, Erholungsorte, Ferienparks mit mehr als 1.000 Betten und Stauseen mit über 20 ha Wasserfläche, sowie des Segments Kultur- bzw. Städtetourismus. An den festgelegten Standorten sind entsprechende bauliche und betriebliche Maßnahmen raumordnerisch grundsätzlich unbedenklich.

(134) Touristische Maßnahmen können auch an anderer Stelle im Lande erfolgen, wenn diese aus überörtlichen Gründen Standortbereichen für Tourismus sinnvoll zugeordnet werden können. So sind zum Beispiel die wassergebundene Erholung im Bereich der Saar, die Nutzung des touristischen Radwegenetzes und der überörtlich bedeutsamen Wanderwege zu nennen oder die Nutzung der Museumseisenbahn zwischen Merzig und Losheim sowie die Ostertalbahn zwischen Ottweiler und Schwarzerden, die für touristische Fahrten wieder reaktiviert worden sind.