2.2.6 Vorranggebiete für Windenergie (VE)

Ziele

(64) In Vorranggebieten für Windenergie (VE) sind alle Planungen, die in VE Grund und Boden in Anspruch nehmen, auf die Belange der Gewinnung von Windenergie in der Weise auszurichten, dass eine rationelle Nutzung der Windenergie gewährleistet ist. Alle von Windenergieanlagen ausgehenden Stromleitungen sind bis zum Einspeisepunkt als Erdleitungen zu verlegen. In den Vorranggebieten für Windenergie sollen vorrangig Windparks errichtet werden. Überlagerung mit anderen Vorranggebieten: Eine Überlagerung von Vorranggebieten für Windenergie (VE) mit Vorranggebieten für Grundwasserschutz in VW ist zulässig ebenso mit Vorranggebieten für Landwirtschaft in VL, wenn die Erschließungs- und Baumaßnahmen auf die Erfordernisse des Grundwasserschutzes und die der Landwirtschaft abgestimmt sind.

(65) Außerhalb von Vorranggebieten für Windenergie (VE) ist die Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschlossen.

Begründung / Erläuterungen

(66) Das Saarland zeigt sich gegenüber der Nutzung regenerativer Energiearten aufgeschlossen. Im Bereich der Photovoltaik-Anlagen liegt das Saarland im oberen Drittel der Bundesländer. Daneben spielt aber auch die Nutzung der Windenergie eine zunehmende Rolle. Dadurch, dass die Nachfrage nach geeigneten Standorten im Binnenland in den letzten Jahren derart zugenommen hat, sieht sich die Landesregierung dazu veranlasst, steuernd auf die Ausweisung von Windkraftstandorten einzugreifen, um zum Einen der "Verspargelung der Landschaft" entgegenzuwirken und um zum Anderen Planungssicherheit herzustellen. Unter Berücksichtigung des Konzentrationsgebotes wurden die Vorranggebiete für Windenergie neu festgelegt. Damit kommt der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt", auch der Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung "Mehr Planungssicherheit für Windenergieanlagen durch Darstellung von Eignungsgebieten in der Landes- und Regionalplanung" vom 8. März 1995 nach.

(67) Vorranggebiete für Windenergie (VE) sind raumordnerisch abgesicherte Planungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Grundlage für die Festlegung der Vorranggebiete für Windenergie waren u.a. ein ausreichender Abstand gegenüber Aussiedlerhöfen und Wohngebieten, wobei insbesondere die Berücksichtigung von Lärmimmissionen und Schattenschlag maßgeblich waren. Als generelle Ausschlusskriterien wurden Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen (VG), Vorranggebiete für Natur-schutz (VN), Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS) und bewaldete Flächen festgelegt sowie avifaunistisch wertvolle Gebiete auf der Grundlage des von der Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland vorgelegten Gutachtens. Topographisch ungeeignete Bereiche wurden ebenfalls wie auch Flächen in der Nähe von Segelflugplätzen und sonstigen Landeplätzen ausgeschlossen. Sofern die v.g. Ausschlusskriterien beachtet wurden, sind ferner entsprechend dem Vorschlag der Gemeinden bereits realisierte, aber auch voruntersuchte, geeignete Gebiete als Vorranggebiete für Windenergie in diesen Plan aufgenommen worden. Bestehende Landschaftsschutzgebiete innerhalb der Vorranggebiete für Windenergie (VE) stehen in Abstimmung mit der obersten Natur-schutzbehörde zur Disposition und sind daher bei Konkretisierung eines Vorhabens aus dem Landschaftsschutz zu entlassen.

(68) In den Vorranggebieten für Windenergie sollen vorrangig Windparks errichtet werden. Windparks bestehen aus mindestens drei Windkraftanlagen im räumlichen Verbund. Die Errichtung von Windparks ist unabhängig von der Trägerschaft, d.h. an einem Windpark können unterschiedlich viele Träger beteiligt sein.

(69) Der außerhalb der für Vorranggebiete für Windenergie vorgesehene Ausschluss bedeutet, dass an anderen Standorten im Saarland keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Damit soll einer Beeinträchtigung der Landschaft durch die Errichtung vieler Windkraftanlagen auf vielen Standorten entgegengewirkt werden. Ziel ist es, bis zu 100 MW Strom aus Windkraft auf den an-gebotenen Flächen zu realisieren.