2.2.8 Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung (VF)
Ziele
(79) Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung (VF) dienen der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, die in Zusammenhang mit univer-sitären Einrichtungen stehen. Aufgrund des knappen Flächenangebotes sind alle Flächennut-zungsansprüche, die keinen Bezug zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten haben sowie die Ansiedlung aller Formen des großflächigen Einzelhandels in VF unzulässig.
Als Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung (VF) werden folgende Flächen festgelegt:
VF im Raum Saarbrücken
Saarbrücken - Universität
VF im Raum Homburg
Homburg - Universitätskliniken
Begründung / Erläuterungen
(80) Die Schaffung neuer Arbeitsplätze in zukunftsfähigen Branchen ist eine der Zielvorgaben der Landesregierung, um den Strukturwandel an der Saar von der Montanindustrie hin zur Dienstleistungsgesellschaft voranzubringen. Es hat sich gezeigt, dass die räumliche Nähe zu Universitätsstandorten aufgrund von Fühlungsvorteilen dazu anreizt, sich selbständig zu machen bzw. Firmenneugründungen initiiert. Dafür spricht z.B. die Entwicklung des Science-Park in Saarbrücken, in dem zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Um weiteren Neuansiedlungen für universitätsnahe Forschungseinrichtungen bzw. entsprechenden Entwicklungsbetrieben eine Chance zu geben, sind im unmittelbaren Umfeld der Universität Saarbrücken bzw. der Universitätsklinik Homburg im Rahmen der Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung Erweiterungsmöglichkei-ten vorgesehen. Darüber hinaus soll die Ansiedlung von Forschungs- und Entwicklungsbetrieben auch an anderen Standorten im Saarland in VG grundsätzlich möglich sein.
(81) Die Landesregierung setzt in verstärktem Maße auf Zukunftstechnologien, da auf diesem Sek-tor mit den größten Zuwachsraten von Arbeitsplätzen zu rechnen ist. Der engen Verzahnung von universitärer Forschung und Entwicklung und der sich daraus ergebenden Entwicklung innovativer marktfähiger Produkte misst die Landesregierung außerordentlich hohe Bedeutung bei. Von daher sind an zwei Standorten Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung (VF) festgelegt worden, die diesem Gesichtspunkt Rechnung tragen. Das noch zu besetzende Flächenpotential in VF beläuft sich auf insgesamt 6 ha Bruttosiedlungsfläche (BSF). In der BSF sind enthalten
(82) Darüber hinaus sind grundsätzlich auch in VG Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zulässig.