2.2.2 Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS)
Ziele
(47) Die Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS) dienen dem Biotopverbund sowie der Sicherung und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener und unbebauter Landschaftsteile. Die Inanspruchnahme der VFS für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windkraftanlagen ist unzulässig.
Das in den Vorranggebieten für Freiraumschutz vorhandene ökologische Potenzial sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Kulturlandschaft sind zu sichern. In Vorranggebieten für Freiraumschutz sollen Kompensationsmaßnahmen für im Eingriffsbereich nicht ausgleichbare Eingriffsfolgen sowie Maßnahmen des Ökokontos in Ausrichtung auf ein zu entwickelndes Biotopverbundsystem vorgesehen werden.
(48) In den Vorranggebieten für Freiraumschutz soll die durch Landwirtschaft geprägte Kulturlandschaft gesichert und hinsichtlich ihrer Bedeutung für Landschaftsbild, Naherholung und Naturschutz erhalten und weiterentwickelt werden. Aus Maßstabsgründen ist insbesondere in Talauen nur eine eingeschränkte Darstellung der Vorranggebiete für Freiraumschutz möglich, so dass vielfach Talauen nicht dargestellt werden können. Grundsätzlich dient die Renaturierung von Bachläufen und Talauen dem gleichen Ziel, das mit der Festlegung der VFS verbunden ist und sollte deshalb von den Gemeinden entsprechend verfolgt werden.
Überlagerung mit anderen Vorranggebieten:
In Vorranggebieten für Freiraumschutz (VFS) kann der Grundwasserschutz in WV und der Hochwasserschutz in VH betrieben werden, sofern sie auf die Erfordernisse des Freiraumschutzes ausgerichtet werden.
Begründung / Erläuterungen
(49) Neben der Sicherung von ökologisch sehr hochwertigen Gebieten, die in den Vorranggebieten für Naturschutz (VN) ihren Eingang gefunden haben, ist es erforderlich darüber hinaus ökologisch sowie raumplanerisch besonders wichtige, z.T. noch unzerschnittene Freiräume zu sichern. Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) hat mit ihren Entschließungen vom 27. November 1992 "Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung" und vom 29. März 1996 "Raumordnerische Instrumente zum Schutz und zur Entwicklung von Freiraumfunktionen" da-zu aufgefordert, für ein bundesweit funktional zusammenhängendes Netz ökologisch bedeutsamer Freiräume zu sorgen. Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt", trägt dieser Forderung Rechnung, indem die aus dem landesweit vorliegenden Arten- und Biotopschutzprogramm als sehr hoch und hoch bewerteten Biotope - soweit sie in den Vorranggebieten für Naturschutz keine Aufnahme fanden - in die Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS) übernommen wurden. Zusammen mit den Vorranggebieten für Naturschutz wird ein landesweit grenzüberschreitendes Biotopverbundsystem angestrebt.
(50) Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS) dienen in erster Linie der Sicherung und Aufwertung der Freiraumqualitäten für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie basieren auf der Grundlage von Festlegungen aus dem Landschaftsrahmenplan, dem Arten- und Biotopschutzprogramm und dem Gutachten eines integrierten Freiraum- und Nutzungskonzeptes für das Saartal. Die z.T. inselhaften Vorranggebiete für Freiraumschutz sollen langfristig zu einem landes-weiten Biotopverbundsystem entwickelt werden.