Hinweis zur Grundsteuerreform
Wenn Sie den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks zum Stichtag 01.01.2022 zur Erstellung der Feststellungserklärung für den Grundsteuerwert (Hauptfeststellung im Rahmen der Grundsteuerreform) abfragen wollen, wählen Sie bitte die Anwendung „Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke“ aus.
Bitte geben Sie ausschließlich die Werte aus der Anwendung „Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke“ in Ihrer Feststellungserklärung an.
BORIS Saarland (Stand 2024) |
Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke (Stand 2022) | |
Viewer |
Anwendung | |
Zur Anwendung der Bodenrichtwerte | Zur Anwendung der Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke |
Die Bodenrichtwerte stehen saarlandweit und fast flächendeckend online zur Verfügung. BORIS Saarland ist ein Bodenrichtwertinformationssystem, welches einen Basisdienst für gebührenfreie Online-Recherche bietet. Für eine Suche stehen Ihnen die Möglichkeit einer Adresssuche (Gemeinde, Straße) oder einer Flurstückssuche (Gemarkung, Flur, Flurstück) zur Verfügung. Mit Hilfe von BORIS Saarland können Sie Informationen über die Bodenrichtwertzonen erhalten.
Über einen Klick auf den Button Datenabfrage und einem anschließenden Klick in die „Karte“ erhalten Sie ein Info-Fenster, in dem die Gemeinde, die Gemarkung, die Bodenrichtwertzonennummer, der Bodenrichtwert in €/m², der Stichtag, die Nutzungsart, die wertbeeinflussenden Merkmale und der zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte erscheint. Umrechnungskoeffizienten zu den wertbeeinflussenden Merkmalen können bei den jeweiligen Gutachterausschüssen kostenpflichtig angefordert werden. Ebenso kann beim Gutachterausschuss nach wie vor eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft eingeholt werden.
Wir verweisen auf die Nutzungsbedingungen.
Die Präsentation der Bodenrichtwerte erfolgt im Geoportal des Saarlandes. Das Geoportal Saarland ist eine zentrale Komponente der Geodateninfrastruktur des Saarlandes und bietet verschiedene Anwendungen eines Informationssystems.
BORIS Saarland ist Bestandteil der Initiative "VBORIS – Vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem" der AdV. Die AdV hat das Portal "Gutachterausschüsse Online" aufgebaut, das bundesweit Informationen über die Bodenrichtwerte und Gutachterausschüsse bietet.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB). Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z.B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.
Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswerts des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen. Antragsberechtigte können nach § 193 BauGB ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen.
Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründet keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.
Der Bodenrichtwert wird mit seiner Begrenzungslinie (Bodenrichtwertzone) bis zur Zoomstufe Maßstab 1:2500 dargestellt. Jeder Bodenrichtwertzone ist eine Zonennummer zugeordnet. Es ist möglich, dass sich Bodenrichtwertzonen deckungsgleich überlagern. In diesen Fällen werden nach Betätigung des Buttons beide Zonen mit ihren entsprechenden Beschreibungen im Info-Fenster angezeigt.
Für eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft oder um mehr Informationen zu den Bodenrichtwerten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.
Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für die Landeshauptstadt Saarbrücken
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Regionalverband Saarbrücken
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Merzig-Wadern
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Neunkirchen
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Saarlouis
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis St. Wendel
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis