Rechtliche Grundlage/en: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für die staaten- und verwaltungsgrenzenübergreifende Nutzung von Geo-informationen.<br /><br />
 
Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für die staaten- und verwaltungsgrenzenübergreifende Nutzung von Geo-informationen.<br /><br />
Um einen Überblick über die rechtliche Grundlage der GDI-RP zu geben, sind auf dieser Seite alle relevanten Gesetzestexte sowie Verordnungen aufgeführt.
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Um einen Überblick über die rechtliche Grundlage der GDI-SL zu geben, sind auf dieser Seite alle relevanten Gesetzestexte sowie Verordnungen aufgeführt.
   
 
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Version vom 20. Oktober 2020, 10:50 Uhr


Rechtliche Grundlage

Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für die staaten- und verwaltungsgrenzenübergreifende Nutzung von Geo-informationen.

Um einen Überblick über die rechtliche Grundlage der GDI-SL zu geben, sind auf dieser Seite alle relevanten Gesetzestexte sowie Verordnungen aufgeführt.

Durchführungsbestimmungen

Die Grundlage für den Aufbau der Infrastruktur bilden die Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules (IR). Insgesamt sind für INSPIRE fünf solcher Bestimmungen definiert worden