INSPIRE und GDI: Unterschied zwischen den Versionen
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− | INSPIRE (Infrastructure for Spatial Information in Europe) steht als Kürzel für die Richtlinie 2007/2/EC des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft. Die Richtlinie ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten und muss innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten der EU jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der EU für die Zwecke der gemeinschaftlichen Umweltpolitik zu erlassen. Mit der INSPIRE-Richtlinie wurde ein Instrument geschaffen, um den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung sowie Wirtschaft zu vereinfachen. |
+ | <p>INSPIRE (Infrastructure for Spatial Information in Europe) steht als Kürzel für die Richtlinie 2007/2/EC des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft. Die Richtlinie ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten und muss innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten der EU jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der EU für die Zwecke der gemeinschaftlichen Umweltpolitik zu erlassen. Mit der INSPIRE-Richtlinie wurde ein Instrument geschaffen, um den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung sowie Wirtschaft zu vereinfachen.</p> |
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− | Die Umsetzung der RL in nationales Recht ist auf Ebene des Bundes mit dem Inkrafttreten des Geodatenzugangsgesetzes (GeoZG) am 10. Februar 2009 erfolgt. Im Saarland wurde die Richtlinie mit dem Saarländischen Geodateninfrastrukturgesetz (SGDIG) im Juli 2009 in Landesrecht überführt. |
+ | <p>Die Umsetzung der RL in nationales Recht ist auf Ebene des Bundes mit dem Inkrafttreten des Geodatenzugangsgesetzes (GeoZG) am 10. Februar 2009 erfolgt. Im Saarland wurde die Richtlinie mit dem Saarländischen Geodateninfrastrukturgesetz (SGDIG) im Juli 2009 in Landesrecht überführt.</p> |
− | + | === Betroffenheit === <!--T:4--> |
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− | Die Richtlinie richtet sich an alle öffentlichen Stellen, die über Geodaten verfügen. Der Anwendungsbereich von INSPIRE ist auf 34 Themenfelder begrenzt, die in drei Anhängen aufgeführt sind. Zudem verlangt INSPIRE die Beschreibung der Geodaten durch Metadaten. Bei der Umsetzung sind Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen betroffen, da die Geodaten in verschiedenen Zuständigkeiten liegen. Viele fachliche und technische Einzelheiten sind in der Richtlinie nicht geregelt. Hier erfolgt eine Festlegung mittels sogenannter Durchführungsbestimmungen und Umsetzungsanleitungen. Diese werden schrittweise für die INSPIRE-Themen erarbeitet und anschließend von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. |
+ | <p>Die Richtlinie richtet sich an alle öffentlichen Stellen, die über Geodaten verfügen. Der Anwendungsbereich von INSPIRE ist auf 34 Themenfelder begrenzt, die in drei Anhängen aufgeführt sind. Zudem verlangt INSPIRE die Beschreibung der Geodaten durch Metadaten. Bei der Umsetzung sind Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen betroffen, da die Geodaten in verschiedenen Zuständigkeiten liegen. Viele fachliche und technische Einzelheiten sind in der Richtlinie nicht geregelt. Hier erfolgt eine Festlegung mittels sogenannter Durchführungsbestimmungen und Umsetzungsanleitungen. Diese werden schrittweise für die INSPIRE-Themen erarbeitet und anschließend von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.</p> |
− | + | === Organisation === <!--T:6--> |
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− | Die Kommission ist auf Gemeinschaftsebene für die Koordinierung von INSPIRE verantwortlich, sie wird dabei durch die entsprechenden Organisationen insbesondere der Europäischen Umweltagentur, unterstützt. In den Mitgliedstaaten wurden nationale Anlaufstellen benannt, in Deutschland das Lenkungsgremium GDI-DE und die Koordinierungsstelle GDI-DE, die für die Kontakte mit der Kommission im Zusammenhang mit der Richtlinie zuständig sind. Die Koordinierungsstelle GDI-DE nimmt operative Aufgaben anlässlich der Umsetzung wahr und wird von den Kontaktstellen der Länder, im Saarland das Geodatenzentrum im |
+ | <p>Die Kommission ist auf Gemeinschaftsebene für die Koordinierung von INSPIRE verantwortlich, sie wird dabei durch die entsprechenden Organisationen insbesondere der Europäischen Umweltagentur, unterstützt. In den Mitgliedstaaten wurden nationale Anlaufstellen benannt, in Deutschland das Lenkungsgremium GDI-DE und die Koordinierungsstelle GDI-DE, die für die Kontakte mit der Kommission im Zusammenhang mit der Richtlinie zuständig sind. Die Koordinierungsstelle GDI-DE nimmt operative Aufgaben anlässlich der Umsetzung wahr und wird von den Kontaktstellen der Länder, im Saarland das Geodatenzentrum im LVGL, unterstützt.</p> |
− | + | === GDI - Geodateninfrastruktur === <!--T:8--> |
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+ | <!--T:9--> |
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− | Eine Geodateninfrastruktur (GDI) besteht aus Geodaten, Geometadaten, Geodatendiensten sowie Netzdiensten und –technologien basierend auf nationalen und internationalen Normen und Standards. Neben den technischen Komponenten erfordert eine GDI die Schaffung von organisatorischen Rahmenbedingungen wie z.B. Vereinbarungen über die Nutzung, den Zugang sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen. |
+ | <p>Eine Geodateninfrastruktur (GDI) besteht aus Geodaten, Geometadaten, Geodatendiensten sowie Netzdiensten und –technologien basierend auf nationalen und internationalen Normen und Standards. Neben den technischen Komponenten erfordert eine GDI die Schaffung von organisatorischen Rahmenbedingungen wie z.B. Vereinbarungen über die Nutzung, den Zugang sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen.</p> |
− | [[Datei:GDI_Architektur_neu.png|550px|left|GDI - Geodateninfrastruktur]] |
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⚫ | Mit dem Aufbau der Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE) und im Saarland (GDI-SL) soll die Bereitstellung und die Nutzung von verteilt vorgehaltenen Geodaten aus verschiedenen Verwaltungszweigen und Verwaltungsebenen verbessert und eine länder- und ressortübergreifende Vernetzung von Geodaten über standardisierte Internetdienste für die Suche, die Visualisierung und den Bezug von Daten erreicht werden. |
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− | '''Monitoring''' |
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+ | <p>[[File:GDI_Architektur_neu.png|alt=GDI Architektur|600px|link=]]</p> |
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⚫ | Die Richtlinie fordert nach einem festgelegten Zeitplan die Bereitstellung von Metadaten, die Bereitstellung von INSPIRE-konformen |
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⚫ | <p>Mit dem Aufbau der Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE) und im Saarland (GDI-SL) soll die Bereitstellung und die Nutzung von verteilt vorgehaltenen Geodaten aus verschiedenen Verwaltungszweigen und Verwaltungsebenen verbessert und eine länder- und ressortübergreifende Vernetzung von Geodaten über standardisierte Internetdienste für die Suche, die Visualisierung und den Bezug von Daten erreicht werden.</p> |
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+ | === Monitoring === <!--T:15--> |
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⚫ | Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet über den Aufbau und den Betrieb ihrer GDI zu berichten. Hierfür werden jedes Jahr Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und –inhalten wie Dienste, Daten und Metadaten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht. Ab dem 15.5.10 wird jährlich ein Bericht an die Kommission gesendet und veröffentlicht. |
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⚫ | <p>Die Richtlinie fordert nach einem festgelegten, stufenweisen Zeitplan die Bereitstellung von '''Metadaten''', die Bereitstellung von INSPIRE-konformen '''Internetdiensten''' für alle identifizierten Geodatensätze und –dienste und zuletzt die Überführung und Bereitstellung der Geodaten in '''einheitliche Datenmodelle''' für eine interoperable Nutzung. Ab 2021 sollen INSPIRE-relevante Geodaten aus ganz Europa in einheitlichen Datenformaten genutzt werden können.</p> |
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⚫ | <p>Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet über den Aufbau und den Betrieb ihrer GDI zu berichten. Hierfür werden jedes Jahr Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und –inhalten wie Dienste, Daten und Metadaten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht. Ab dem 15.5.10 wird jährlich ein Bericht an die Kommission gesendet und veröffentlicht.<br /> |
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+ | Zentraler europäischer Zugangsknoten zu den INSPIRE-relevanten Daten in Form von Diensten ist das INSPIRE Geoportal der EU Kommission. In Deutschland werden die mit Metadaten beschriebenen Geodaten und Geodatendienste in den Länderportalen registriert und in einem regelmäßigen Zyklus in den Geodatenkatalog des Bundes, das Geoportal DE, geharvestet. Sofern der Geodatensatz INSPIRE-betroffen ist und der Metadatensatz das Schlüsselwort „inspireidentifiziert“ enthält, wird er aus dem Bundesportal ins INSPIRE Geoportal der EU übernommen.<br /> |
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+ | [[File:Monitoring.png|601px|alt=Grafik Monitoring|link=]]</p> |
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+ | == Weiterführende Informationen == <!--T:16--> |
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+ | <ul> |
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+ | <li>[https://www.gdi-de.org/ GDI-DE]</li> |
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+ | <li>[https://inspire.ec.europa.eu/ INSPIRE Knowledge base]</li> |
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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2021, 10:54 Uhr
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INSPIRE und Geodateninfrastruktur (GDI)
INSPIRE (Infrastructure for Spatial Information in Europe) steht als Kürzel für die Richtlinie 2007/2/EC des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft. Die Richtlinie ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten und muss innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten der EU jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der EU für die Zwecke der gemeinschaftlichen Umweltpolitik zu erlassen. Mit der INSPIRE-Richtlinie wurde ein Instrument geschaffen, um den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung sowie Wirtschaft zu vereinfachen.
Die Umsetzung der RL in nationales Recht ist auf Ebene des Bundes mit dem Inkrafttreten des Geodatenzugangsgesetzes (GeoZG) am 10. Februar 2009 erfolgt. Im Saarland wurde die Richtlinie mit dem Saarländischen Geodateninfrastrukturgesetz (SGDIG) im Juli 2009 in Landesrecht überführt.
Betroffenheit
Die Richtlinie richtet sich an alle öffentlichen Stellen, die über Geodaten verfügen. Der Anwendungsbereich von INSPIRE ist auf 34 Themenfelder begrenzt, die in drei Anhängen aufgeführt sind. Zudem verlangt INSPIRE die Beschreibung der Geodaten durch Metadaten. Bei der Umsetzung sind Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen betroffen, da die Geodaten in verschiedenen Zuständigkeiten liegen. Viele fachliche und technische Einzelheiten sind in der Richtlinie nicht geregelt. Hier erfolgt eine Festlegung mittels sogenannter Durchführungsbestimmungen und Umsetzungsanleitungen. Diese werden schrittweise für die INSPIRE-Themen erarbeitet und anschließend von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.
Organisation
Die Kommission ist auf Gemeinschaftsebene für die Koordinierung von INSPIRE verantwortlich, sie wird dabei durch die entsprechenden Organisationen insbesondere der Europäischen Umweltagentur, unterstützt. In den Mitgliedstaaten wurden nationale Anlaufstellen benannt, in Deutschland das Lenkungsgremium GDI-DE und die Koordinierungsstelle GDI-DE, die für die Kontakte mit der Kommission im Zusammenhang mit der Richtlinie zuständig sind. Die Koordinierungsstelle GDI-DE nimmt operative Aufgaben anlässlich der Umsetzung wahr und wird von den Kontaktstellen der Länder, im Saarland das Geodatenzentrum im LVGL, unterstützt.
GDI - Geodateninfrastruktur
Eine Geodateninfrastruktur (GDI) besteht aus Geodaten, Geometadaten, Geodatendiensten sowie Netzdiensten und –technologien basierend auf nationalen und internationalen Normen und Standards. Neben den technischen Komponenten erfordert eine GDI die Schaffung von organisatorischen Rahmenbedingungen wie z.B. Vereinbarungen über die Nutzung, den Zugang sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen.
Mit dem Aufbau der Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE) und im Saarland (GDI-SL) soll die Bereitstellung und die Nutzung von verteilt vorgehaltenen Geodaten aus verschiedenen Verwaltungszweigen und Verwaltungsebenen verbessert und eine länder- und ressortübergreifende Vernetzung von Geodaten über standardisierte Internetdienste für die Suche, die Visualisierung und den Bezug von Daten erreicht werden.
Monitoring
Die Richtlinie fordert nach einem festgelegten, stufenweisen Zeitplan die Bereitstellung von Metadaten, die Bereitstellung von INSPIRE-konformen Internetdiensten für alle identifizierten Geodatensätze und –dienste und zuletzt die Überführung und Bereitstellung der Geodaten in einheitliche Datenmodelle für eine interoperable Nutzung. Ab 2021 sollen INSPIRE-relevante Geodaten aus ganz Europa in einheitlichen Datenformaten genutzt werden können.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet über den Aufbau und den Betrieb ihrer GDI zu berichten. Hierfür werden jedes Jahr Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und –inhalten wie Dienste, Daten und Metadaten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht. Ab dem 15.5.10 wird jährlich ein Bericht an die Kommission gesendet und veröffentlicht.
Zentraler europäischer Zugangsknoten zu den INSPIRE-relevanten Daten in Form von Diensten ist das INSPIRE Geoportal der EU Kommission. In Deutschland werden die mit Metadaten beschriebenen Geodaten und Geodatendienste in den Länderportalen registriert und in einem regelmäßigen Zyklus in den Geodatenkatalog des Bundes, das Geoportal DE, geharvestet. Sofern der Geodatensatz INSPIRE-betroffen ist und der Metadatensatz das Schlüsselwort „inspireidentifiziert“ enthält, wird er aus dem Bundesportal ins INSPIRE Geoportal der EU übernommen.
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