Grundsteuer/en: Unterschied zwischen den Versionen
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== Herzlich Willkommen auf der Internetpräsenz des Grundsteuerviewers! == |
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<p>Sie möchten den Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 für Ihr Grundstück im Saarland abfragen, um Ihre Erklärung zur Feststellung eines Grundsteuerwertes zu erstellen und an die Finanzbehörde zu übermitteln?<br /> |
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Für weitere Informationen rund um die neue Grundsteuer klicken sie [https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform_node.html hier]. |
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Version vom 3. Mai 2022, 09:57 Uhr
Herzlich Willkommen auf der Internetpräsenz des Grundsteuerviewers!
Sie möchten den Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 für Ihr Grundstück im Saarland abfragen, um Ihre Erklärung zur Feststellung eines Grundsteuerwertes zu erstellen und an die Finanzbehörde zu übermitteln?
Dann sind Sie hier an der richtigen Stelle!
Wir bitten Sie allerdings noch um ein wenig Geduld. Die für die Grundsteuer gültigen Bodenrichtwerte werden an dieser Stelle rechtzeitig zur Verfügung stehen!
Bitte geben Sie nicht die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 in Ihrer Erklärung an.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für über eine Million Flurstücke im Saarland erst durch die Gutachterausschüsse festgestellt werden müssen und dies einige Zeit in Anspruch nimmt. Daher werden sie an dieser Stelle frühestens ab Mai 2022 abrufbar sein.
Für weitere Informationen rund um die neue Grundsteuer klicken sie hier.