Grundsteuer/en: Unterschied zwischen den Versionen

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== Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke im Grundsteuerviewer Saarland ==
 
== Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke im Grundsteuerviewer Saarland ==
   
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<p>Wenn Sie für Ihr Grundstück eine <strong>Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts</strong> z.B. über mein ELSTER bei Ihrem Finanzamt einreichen möchten, benötigen Sie den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks. Mit dieser Anwendung können Sie die <strong>für Grundsteuerzwecke</strong> benötigten <strong>Bodenrichtwerte auf den Stichtag 1. Januar 2022</strong> abrufen.</p>
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<p><strong><u>Hinweis:</u> Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen</strong> (z.B. Flurstücke, die im Rahmen eines Betriebs genutzt werden oder einzelne verpachtete oder brachliegende Flurstücke) gelten im neuen Bewertungsrecht für Grundsteuerzwecke begrifflich als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Das gilt auch für die ehemaligen sog. Stückländereien. Für diese Flächen ist im Rahmen der Feststellungserklärung <strong>kein Bodenrichtwert</strong> anzugeben. In diesen Fällen ist die <strong>Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW-3)</strong> und <strong><u>nicht</u></strong> die Anlage Grundstück (GW-2) auszufüllen. Das Datenblatt des Informationsschreibens der Finanzverwaltung enthält die jeweils benötigten Angaben.</p>
<p>Sie möchten den Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 für Ihr Grundstück im Saarland abfragen, um Ihre Erklärung zur Feststellung eines Grundsteuerwertes zu erstellen und an die Finanzbehörde zu übermitteln?<br />
 
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<p>[[File:Grundsteuer.jpg|alt=Grundsteuerviewer|600px|link=//{{SERVERNAME}}/mapbender/frames/index.php?lang=de&gui_id=Steuer-BORIS&WMC=5416]]</p>
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Dann sind Sie hier an der richtigen Stelle!<br />
 
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{| class="wikitable" style="background-color:#9c88bb40;"
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| style="padding: 10px" | <strong>Hinweis zum Informationsschreiben der Finanzverwaltung</strong>
Wir bitten Sie allerdings noch um ein wenig Geduld. Die für die Grundsteuer gültigen Bodenrichtwerte werden an dieser Stelle rechtzeitig zur Verfügung stehen!<br />
 
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Die Finanzverwaltung hat Ihnen im Juli ein Informationsschreiben zugesandt, welches ein Datenblatt mit den wichtigsten für die Erklärungsabgabe relevanten Grundstücksdaten enthält. Trotz sorgfältiger Planung ist es möglich, dass Ihr Datenblatt fehlerhafte Angaben enthält. Sollten Sie bei der Überprüfung der Daten feststellen, dass die Angaben im Datenblatt von den Angaben im Grundsteuerviewer abweichen, ist den Daten im Grundsteuerviewer zu folgen.<br />
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Liegt das Flurstück laut Datenblatt beispielsweise nur innerhalb einer Bodenrichtwertzone (z.B. 400 m² in Zone 1 mit 100 €/m²), befindet es sich laut Grundsteuerviewer allerdings im Bereich zweier Bodenrichtwertzonen (z.B. 350 m² in Zone 1 mit 100 €/m² und 50 m² in Zone 2 mit 60 €/m²), sind die Angaben des Grundsteuerviewers in der Erklärung zu übernehmen.
<strong>Bitte geben Sie nicht die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 in Ihrer Erklärung an.</strong><br />
 
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Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für über eine Million Flurstücke im Saarland erst durch die Gutachterausschüsse festgestellt werden müssen und dies einige Zeit in Anspruch nimmt. Daher werden sie an dieser Stelle <strong>frühestens ab Mai 2022 abrufbar sein.</strong><br />
 
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Für weitere Informationen rund um die neue Grundsteuer klicken sie [https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform_node.html hier].
 
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== Viewer ==
 
== Viewer ==
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== Ansprechpartner für die Ermittlung der Grundsteuerwerte ==
 
== Ansprechpartner für die Ermittlung der Grundsteuerwerte ==
   
<p>[https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform_node.html Hier] können Sie sich zur reformierten Grundsteuer im Saarland informieren und die Kontaktdaten der zuständigen Finanzämter finden.</p>
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<p>[https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform_node.html Hier] können Sie sich zur reformierten Grundsteuer im Saarland informieren.</p>
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=== Zuständigkeiten ===
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''' Finanzamt Sankt Wendel ''' (zuständig für Grundbesitz im Saarpfalz-Kreis, im Landkreis Sankt Wendel und im Landkreis Neunkirchen)<br />
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Marienstraße 27<br />
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66606 St. Wendel<br />
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[mailto:poststelle@fawnd.saarland.de E-Mail-Kontakt]<br />
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Telefon: +49 6851 804-0<br />
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Fax: +49 6851 804-189<br />
 
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''' Finanzamt Saarbrücken II ''' (zuständig für Grundbesitz im Regionalverband Saarbrücken und in der Landeshauptstadt Saarbrücken)<br />
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Mecklenburgring 25<br />
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66121 Saarbrücken<br />
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[mailto:poststelle@fasbm.saarland.de E-Mail-Kontakt]<br />
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Telefon: +49 681 3000-0<br />
  +
Fax: +49 681 3000-762<br />
 
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  +
''' Finanzamt Saarlouis ''' (zuständig für Grundbesitz im Landkreis Merzig-Wadern und im Landkreis Saarlouis)<br />
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Gaswerkweg 25<br />
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66740 Saarlouis<br />
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[mailto:poststelle@fasls.saarland.de E-Mail-Kontakt]<br />
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Telefon: +49 6831 449-0<br />
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Fax: +49 6831 449-950<br />
 
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== Anleitung ==
 
== Anleitung ==
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<ul class="box" style="margin-top: 0px;">
 
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<li class="download">[//{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/b/ba/Nutzungsbedingungen_BORIS_Saarland.pdf Nutzungsbedingungen]</li>
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<li class="download">[//{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/7/74/Nutzungsbedingungen_Grundsteuerviewer_Saarland.pdf Nutzungsbedingungen]</li>
 
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''' Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis St. Wendel '''<br />
 
''' Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis St. Wendel '''<br />
 
Mommstraße 21-31<br />
 
Mommstraße 21-31<br />
666606 St. Wendel<br />
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66606 St. Wendel<br />
 
[mailto:gutachterausschuss@lkwnd.de E-Mail-Kontakt]<br />
 
[mailto:gutachterausschuss@lkwnd.de E-Mail-Kontakt]<br />
 
Telefon: +49 6851 801-4550<br /><br />
 
Telefon: +49 6851 801-4550<br /><br />
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Am Forum 1<br />
 
Am Forum 1<br />
 
66424 Homburg<br />
 
66424 Homburg<br />
[mailto:bodenrichtwerte-grundsteuer@saarpflaz-kreis.de E-Mail-Kontakt]<br />
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[mailto:bodenrichtwerte-grundsteuer@saarpfalz-kreis.de E-Mail-Kontakt]<br />
 
Telefon: +49 6841 104-7296
 
Telefon: +49 6841 104-7296
 
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Aktuelle Version vom 21. November 2022, 10:23 Uhr


Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke im Grundsteuerviewer Saarland

Wenn Sie für Ihr Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts z.B. über mein ELSTER bei Ihrem Finanzamt einreichen möchten, benötigen Sie den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks. Mit dieser Anwendung können Sie die für Grundsteuerzwecke benötigten Bodenrichtwerte auf den Stichtag 1. Januar 2022 abrufen.

Hinweis: Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen (z.B. Flurstücke, die im Rahmen eines Betriebs genutzt werden oder einzelne verpachtete oder brachliegende Flurstücke) gelten im neuen Bewertungsrecht für Grundsteuerzwecke begrifflich als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Das gilt auch für die ehemaligen sog. Stückländereien. Für diese Flächen ist im Rahmen der Feststellungserklärung kein Bodenrichtwert anzugeben. In diesen Fällen ist die Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW-3) und nicht die Anlage Grundstück (GW-2) auszufüllen. Das Datenblatt des Informationsschreibens der Finanzverwaltung enthält die jeweils benötigten Angaben.

Grundsteuerviewer

Hinweis zum Informationsschreiben der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat Ihnen im Juli ein Informationsschreiben zugesandt, welches ein Datenblatt mit den wichtigsten für die Erklärungsabgabe relevanten Grundstücksdaten enthält. Trotz sorgfältiger Planung ist es möglich, dass Ihr Datenblatt fehlerhafte Angaben enthält. Sollten Sie bei der Überprüfung der Daten feststellen, dass die Angaben im Datenblatt von den Angaben im Grundsteuerviewer abweichen, ist den Daten im Grundsteuerviewer zu folgen.
Liegt das Flurstück laut Datenblatt beispielsweise nur innerhalb einer Bodenrichtwertzone (z.B. 400 m² in Zone 1 mit 100 €/m²), befindet es sich laut Grundsteuerviewer allerdings im Bereich zweier Bodenrichtwertzonen (z.B. 350 m² in Zone 1 mit 100 €/m² und 50 m² in Zone 2 mit 60 €/m²), sind die Angaben des Grundsteuerviewers in der Erklärung zu übernehmen.

Viewer

Hier gelangen Sie zur Anwendung „Grundsteuerviewer Saarland“

Hier gelangen Sie zur mobilen Anwendung „Grundsteuerviewer Saarland“ (empfohlen bei Handynutzung)

Hier gelangen Sie zur Anleitung zur Nutzung der Fachanwendung

Beschreibung

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit.

Die im Grundsteuerviewer abrufbaren Bodenrichtwerte sind unverändert in die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zu übernehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn sich Ihr Grundstück in einem zum Bodenrichtwertgrundstück abweichenden Entwicklungszustand (Bauerwartungsland oder Rohbauland) befindet. Sie können dies in Ihrer Feststellungserklärung angeben. In der Ausfüllanleitung für die Anlage Grundstück (GW2) zu der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden Sie dazu Erläuterungen finden. Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts wird ein entsprechender Wertabschlag berücksichtigt.

Sollte sich Ihr Grundstück im Bereich sich deckungsgleich überlagernder Bodenrichtwertzonen befinden, so ist derjenige Bodenrichtwert anzusetzen, der für die Nutzungsart bestimmt wurde, die der Nutzungsart Ihres Grundstücks am nächsten kommt. Achten Sie darauf, dass die Bodenrichtwerte im Informations-Fenster nacheinander dargestellt werden.

Ansprechpartner für die Ermittlung der Grundsteuerwerte

Hier können Sie sich zur reformierten Grundsteuer im Saarland informieren.

Zuständigkeiten

Finanzamt Sankt Wendel (zuständig für Grundbesitz im Saarpfalz-Kreis, im Landkreis Sankt Wendel und im Landkreis Neunkirchen)
Marienstraße 27
66606 St. Wendel
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 6851 804-0
Fax: +49 6851 804-189

Finanzamt Saarbrücken II (zuständig für Grundbesitz im Regionalverband Saarbrücken und in der Landeshauptstadt Saarbrücken)
Mecklenburgring 25
66121 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 681 3000-0
Fax: +49 681 3000-762

Finanzamt Saarlouis (zuständig für Grundbesitz im Landkreis Merzig-Wadern und im Landkreis Saarlouis)
Gaswerkweg 25
66740 Saarlouis
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 6831 449-0
Fax: +49 6831 449-950

Anleitung

Downloads

Ansprechpartner für die Ermittlung von Bodenrichtwerten

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für die Landeshauptstadt Saarbrücken
Gerberstraße 29
66111 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 681 905-1811

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Regionalverband Saarbrücken
Schlossplatz 8-9
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 681 506-6030

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Merzig-Wadern
Am Gaswerk 3
66663 Merzig
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 6861 80-231

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Neunkirchen
Hohlstraße 7
66564 Ottweiler
Telefon: +49 6824 906-5626

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Saarlouis
Kaiser-Friedrich-Ring 31
66740 Saarlouis
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 6831 444-552
Telefon: +49 6831 444-334

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis St. Wendel
Mommstraße 21-31
66606 St. Wendel
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 6851 801-4550

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis
Am Forum 1
66424 Homburg
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 6841 104-7296

Zentrale Geschäftsstelle

Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes