Erosionsgefaehrdung/en: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Februar 2024, 10:33 Uhr
Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung
Viewer
Zur Anwendung „Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung“
Beschreibung
Die Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschreibt nach einem Übergangszeitraum von zwei Jahren ihre neue Förderperiode (2023-2027). Die saarländische Landesverordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung vom 11. Januar 2017 (Amtsbl. I S. 116) musste neu gefasst werden.
Eine wesentliche Änderung dabei ist die Berücksichtigung des Regen-Erosivitäts-Faktors nach den Vorgaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dort wird die langjährige Wetterstatistik als Grundlage nicht mehr verwendet, sondern aktuellere Daten. Die Wetterstatistik ist daher im langjährigen Mittel keine Konstante mehr, sondern muss zeitnah betrachtet und jährlich fortgeschrieben werden. Mit einer erheblichen Intensivierung und Häufung extremer Niederschläge wird zu rechnen sein. Der Anstieg der Erosivität geht somit einher.
Die Rechtsgrundlage für die Erosionsgefährdungsklassen ist § 16 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung. Diese werden mit KWasser1 und KWasser2 bezeichnet. Weitestgehend beruhen die Erosionsgefährdungsklassen auf dem bisher geltenden § 6 der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (CCWasser1 und CCWasser2). Die wesentliche Absicht der Vorgaben ist ein Verbot des Pflügens (wendende Bodenbearbeitung) bei Sommerkulturen, in den bestimmten Gebieten.
Auf die hohe Diskrepanz zwischen der landwirtschaftlichen Erzeugung und den gesetzlich bestimmten Zielen des Bodenschutzes muss hingewiesen werden.
Im Saarland hat sich die betroffene Gesamtkulisse mehr als verdoppelt, im Besonderen besteht eine deutliche Zunahme bei KWasser2.
Abweichende Anforderungen wurden festgelegt, um als Maßnahme nach dem GAP-Strategieplan 2021 eine praxisgerechte Umsetzung zu ermöglichen.
Der aktuelle Rechtstext ist immer verbindlich.
Weitere Informationen
- SL-ErosionSchV vom 17. Oktober 2023
- GAPKondV
- Download GAP-Strategieplan 2021 (Version 2.0); siehe ab Seite 336 „3.10.3 Hauptthema: Boden (Schutz und Qualität)“
- SL-Antragsstellung: Flächenförderung, Direktzahlungen und AUKM
Ansprechpartner
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Referat B/2 "Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Erzeugung"
Frank Mohr
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 681 501-4344