Rechtliche Grundlage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Geoportal
K
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
__NOTOC__
 
__NOTOC__
 
<translate>
 
<translate>
  +
<!--T:1-->
 
== Rechtliche Grundlage ==
+
== Rechtliche Grundlage == <!--T:1-->
   
 
<!--T:2-->
 
<!--T:2-->
 
Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für die staaten- und verwaltungsgrenzenübergreifende Nutzung von Geo-informationen.<br /><br />
 
Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für die staaten- und verwaltungsgrenzenübergreifende Nutzung von Geo-informationen.<br /><br />
Um einen Überblick über die rechtliche Grundlage der GDI-RP zu geben, sind auf dieser Seite alle relevanten Gesetzestexte sowie Verordnungen aufgeführt.
+
Um einen Überblick über die rechtliche Grundlage der GDI-SL zu geben, sind auf dieser Seite alle relevanten Gesetzestexte sowie Verordnungen aufgeführt.
 
 
<!--T:3-->
 
[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:108:0001:0014:DE:PDF INSPIRE-Richtlinie: RICHTLINIE 2007/2/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)]
 
 
<!--T:4-->
 
externer LinkEntscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (pdf 06/09)
 
Die "Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung" wurde am 11.06.2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 5. Juni 2009.
 
   
  +
<ul>
 
<li>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:108:0001:0014:DE:PDF INSPIRE-Richtlinie: RICHTLINIE 2007/2/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)]</li>
 
<li>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:148:0018:0026:DE:PDF Die „Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung" wurde am 11.06.2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 5. Juni 2009.]</li>
  +
<li>[https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-GDIGSLrahmen Die Richtlinie musste von den Mitgliedstaaten binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Im Saarland trat das saarländische Geodateninfrastrukturgesetz am 1. Juli 2009 in Kraft.]</li>
  +
</ul>
 
 
  +
=== Durchführungsbestimmungen === <!--T:16-->
 
  +
Die Grundlage für den Aufbau der Infrastruktur bilden die Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules (IR)). Insgesamt sind für INSPIRE fünf solcher Bestimmungen definiert worden
<!--T:5-->
 
  +
<ul>
Die einzelnen Durchführungsbestimmungen der INSPIRE-Richtlinie finden Sie (mit ev. Änderungsfassungen) auf der Homepage der GDI-DE:
 
  +
<li>[https://www.gdi-de.org/INSPIRE/technische%20Umsetzung/Metadaten INSPIRE Durchführungsbestimmung Metadata]</li>
 
  +
<li>[https://www.gdi-de.org/INSPIRE/technische%20Umsetzung/Netzdienste INSPIRE Durchführungsbestimmung Network Services]</li>
<!--T:6-->
 
  +
<li>[https://www.gdi-de.org/INSPIRE/aktueller%20Stand INSPIRE Durchführungsbestimmung Überwachung (Monitoring) & Berichterstattung (Reporting)]</li>
externer LinkDurchführungsbestimmung zu Metadaten
 
  +
<li>[https://www.gdi-de.org/INSPIRE/technische%20Umsetzung/Nutzungsregelungen INSPIRE Durchführungsbestimmung Data and Service Sharing]</li>
 
  +
<li>[https://www.gdi-de.org/INSPIRE/technische%20Umsetzung/Interoperabilit%C3%A4t INSPIRE Durchführungsbestimmung Data Specifications]</li>
<!--T:7-->
 
  +
</ul>
externer LinkDurchführungsbestimmung zu Network Services
 
 
<!--T:8-->
 
externer LinkDurchführungsbestimmung zu Monitoring & Reporting
 
 
<!--T:9-->
 
externer LinkDurchführungsbestimmung zu Data Sharing
 
 
<!--T:10-->
 
externer LinkDurchführungsbestimmung zu Data Specs
 
 
 
 
<!--T:11-->
 
PDF-DateiLGDIG - Landesgeodateninfrastrukturgesetz von Rheinland-Pfalz
 
 
<!--T:12-->
 
PDF-DateiBegründung LGDIG - Begründung zum Landesgeodateninfrastrukturgesetz von Rheinland-Pfalz
 
 
 
 
<!--T:13-->
 
PDF-DateiLGDIGDVO - Landesverordnung zur Durchführung des Landesgeodateninfrastrukturgesetzes von Rheinland-Pfalz
 
 
<!--T:14-->
 
PDF-DateiBegründung LGDIGDVO - Begründung zur Landesverordnung zur Durchführung des Landesgeodateninfrastrukturgesetzes von Rheinland-Pfalz
 
 
 
 
<!--T:15-->
 
Weiterführende Informationen sowie die Gesetzestexte der anderen Bundesländer finden Sie auf der Homepage der externer LinkGDI-DE.
 
 
 
</translate>
 
</translate>

Aktuelle Version vom 20. Oktober 2020, 10:50 Uhr

<translate>

Rechtliche Grundlage

Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für die staaten- und verwaltungsgrenzenübergreifende Nutzung von Geo-informationen.

Um einen Überblick über die rechtliche Grundlage der GDI-SL zu geben, sind auf dieser Seite alle relevanten Gesetzestexte sowie Verordnungen aufgeführt.

Durchführungsbestimmungen

Die Grundlage für den Aufbau der Infrastruktur bilden die Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules (IR)). Insgesamt sind für INSPIRE fünf solcher Bestimmungen definiert worden

</translate>