Landesplanung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Januar 2020, 10:26 Uhr
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Landesplanung
Landesentwicklungsplan - Teilabschnitt "Umwelt"
(Vorsorge für Flächennutzung, Umwelt und Infrastruktur) vom 13. Juli 2004
Der Teil A
Textliche Festlegungen mit Begründung/Erläuterungen sind im Amtsblatt des Saarlandes, Ausgabe Nr. 34, inzwischen bekannt gemacht worden.
Der Teil B
Zeichnerische Festlegungen sind bei der Landesplanungsbehörde im Ministerium für Umwelt, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, für jedermann einsehbar. Parallel zu der Bekanntmachung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt "Umwelt", im Amtsblatt des Saarlandes werden die Teile A "Textliche Festlegungen mit Begründung/Erläuterungen" und Teil B "Zeichnerische Festlegungen" der Öffentlichkeit hier zugänglich gemacht. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Landesentwicklungsplan "Umwelt (Flächenvorsorge für Freiraumfunktionen, Industrie und Gewerbe)" in der Fassung der 6. Änderung vom 5. März 1999 aufgehoben ist.
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Zur Anwendung Landesentwicklungsplan
Hinweis: Am 27. September 2011 trat die Verordnung über die 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ betreffend die Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie in Kraft.
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Ansprechpartner
Ministerium für Inneres und Sport
Referat E/1
Brigitte Jülch-Schumann
Landesplanung, Bauleitplanung
E-Mail-Kontakt
Telefon (0681) 501-4604
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