INSPIRE Dienste Bodennutzung/de: Unterschied zwischen den Versionen
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=== 2. Applikationsschema Geplante Bodennutzung (planned land use) === |
=== 2. Applikationsschema Geplante Bodennutzung (planned land use) === |
Version vom 1. Juni 2021, 09:45 Uhr
ANNEX 3: Thema Bodennutzung
Die „Inspire Data Specification on Land Use“ (vgl. https://inspire.ec.europa.eu/id/document/tg/lu) dient der Beschreibung von Gebieten entsprechend ihrer derzeitigen oder geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks wie zum Beispiel Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen und Freizeitgebiete. Dabei wird innerhalb der Datenspezifikation „Bodennutzung“ (LU) zwischen der existierenden Bodennutzung (Existing Land Use (ELU)) und der geplanten Bodennutzung (Planned Land USE (PLU)) unterschieden.
1. Applikationsschema Existierende Bodennutzung (existing land use)
Die existierende Bodennutzung wird hierbei als die objektive Darstellung der tatsächlichen und real bestehenden Nutzung und Funktionen eines räumlichen Bereiches definiert.
Link zum WMC (derzeit ALKIS und Gesamtwaldfläche SaarForst)
2. Applikationsschema Geplante Bodennutzung (planned land use)
Die geplante Bodennutzung ergibt sich aus räumlichen Plänen, welche durch Planungsbehörden oder in deren Auftrag (Planungsträger) erstellt werden und rechtlich zulässige, in der Zukunft mögliche, Nutzung des Bodens beschreiben.
Bebauungspläne der saarländischen Gemeinden
Das Konzept zur Bereitstellung von Bauleitplänen sieht derzeit nach dem Szenario Raster und Umring (vgl. Leitfaden Bauleitpläne GDI-SL) die Bereitstellung des georeferenzierten und ausgeschnittenen BPlans, des digitalisierten Geltungsbereichs und zusätzlich die Bereitstellung des gesamten Originalplans als PDF zum Download vor.
Den Kommunen wird im Geoportal eine inspirekonforme Bereitstellung der gescannten rechtskräftigen Bebauungspläne ermöglicht. Aktuell wurden die vektoriellen Umringe (Geltungsbereiche) der Bebauungspläne ins INSPIRE PLU Applikationsschema transformiert.
Die Zuständigkeit für BPlan-Daten verbleibt grundsätzlich beim jeweiligen Datenherrn, also der Kommune als geodatenhaltende Stelle. Bei einer Datennutzung ist die Rechtsverbindlichkeit daher direkt und aktuell mit dem Datenherrn abzuklären. Die Nutzungsbedingungen für bereitgestellte Daten werden in den Metadaten beschrieben.