Rechtliche Grundlage/en: Unterschied zwischen den Versionen

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== Rechtliche Grundlage ==
   
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Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für die staaten- und verwaltungsgrenzenübergreifende Nutzung von Geo-informationen.<br /><br />
 
Um einen Überblick über die rechtliche Grundlage der GDI-RP zu geben, sind auf dieser Seite alle relevanten Gesetzestexte sowie Verordnungen aufgeführt.
 
Um einen Überblick über die rechtliche Grundlage der GDI-RP zu geben, sind auf dieser Seite alle relevanten Gesetzestexte sowie Verordnungen aufgeführt.
   
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<li>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:108:0001:0014:DE:PDF INSPIRE-Richtlinie: RICHTLINIE 2007/2/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)]</li>
 
<li>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:148:0018:0026:DE:PDF Die „Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung" wurde am 11.06.2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 5. Juni 2009.]</li>
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<li>[http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/GDIG_SL_rahmen.htm Die Richtlinie musste von den Mitgliedstaaten binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Im Saarland trat das saarländische Geodateninfrastrukturgesetz am 1. Juli 2009 in Kraft.]</li>
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=== Durchführungsbestimmungen ===
 
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Die Grundlage für den Aufbau der Infrastruktur bilden die Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules (IR). Insgesamt sind für INSPIRE fünf solcher Bestimmungen definiert worden
externer LinkINSPIRE-Richtlinie : Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft
 
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<li>[https://www.geoportal.de/DE/GDI-DE/INSPIRE/Metadaten/metadaten.html?lang=de INSPIRE Durchführungsbestimmung Metadata]</li>
externer LinkEntscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (pdf 06/09)
 
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<li>[https://www.geoportal.de/DE/GDI-DE/INSPIRE/Netzdienste/netzdienste.html?lang=de INSPIRE Durchführungsbestimmung Network Services]</li>
Die "Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung" wurde am 11.06.2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 5. Juni 2009.
 
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<li>[https://www.geoportal.de/DE/GDI-DE/INSPIRE/Stand_Umsetzung/stand_umsetzung.html?lang=de INSPIRE Durchführungsbestimmung Überwachung (Monitoring) & Berichterstattung (Reporting)]</li>
 
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<li>[https://www.geoportal.de/DE/GDI-DE/INSPIRE/Nutzungsregelungen/nutzungsregelungen.html?lang=de INSPIRE Durchführungsbestimmung Data and Service Sharing]</li>
 
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<li>[https://www.geoportal.de/DE/GDI-DE/INSPIRE/Interoperabilitaet/interoperabilitaet.html?lang=de INSPIRE Durchführungsbestimmung Data Specifications]</li>
 
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Die einzelnen Durchführungsbestimmungen der INSPIRE-Richtlinie finden Sie (mit ev. Änderungsfassungen) auf der Homepage der GDI-DE:
 
 
externer LinkDurchführungsbestimmung zu Metadaten
 
 
externer LinkDurchführungsbestimmung zu Network Services
 
 
externer LinkDurchführungsbestimmung zu Monitoring & Reporting
 
 
externer LinkDurchführungsbestimmung zu Data Sharing
 
 
externer LinkDurchführungsbestimmung zu Data Specs
 
 
 
 
PDF-DateiLGDIG - Landesgeodateninfrastrukturgesetz von Rheinland-Pfalz
 
 
PDF-DateiBegründung LGDIG - Begründung zum Landesgeodateninfrastrukturgesetz von Rheinland-Pfalz
 
 
 
 
PDF-DateiLGDIGDVO - Landesverordnung zur Durchführung des Landesgeodateninfrastrukturgesetzes von Rheinland-Pfalz
 
 
PDF-DateiBegründung LGDIGDVO - Begründung zur Landesverordnung zur Durchführung des Landesgeodateninfrastrukturgesetzes von Rheinland-Pfalz
 
 
 
 
Weiterführende Informationen sowie die Gesetzestexte der anderen Bundesländer finden Sie auf der Homepage der externer LinkGDI-DE.
 

Version vom 5. März 2020, 12:10 Uhr

Rechtliche Grundlage

Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für die staaten- und verwaltungsgrenzenübergreifende Nutzung von Geo-informationen.

Um einen Überblick über die rechtliche Grundlage der GDI-RP zu geben, sind auf dieser Seite alle relevanten Gesetzestexte sowie Verordnungen aufgeführt.

Durchführungsbestimmungen

Die Grundlage für den Aufbau der Infrastruktur bilden die Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules (IR). Insgesamt sind für INSPIRE fünf solcher Bestimmungen definiert worden