INSPIRE und GDI/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Geodateninfrastruktur (GDI) besteht aus Geodaten, Geometadaten, Geodatendiensten sowie Netzdiensten und –technologien basierend auf nationalen und internationalen Normen und Standards. Neben den technischen Komponenten erfordert eine GDI die Schaffung von organisatorischen Rahmenbedingungen wie z.B. Vereinbarungen über die Nutzung, den Zugang sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen.<br /> |
Eine Geodateninfrastruktur (GDI) besteht aus Geodaten, Geometadaten, Geodatendiensten sowie Netzdiensten und –technologien basierend auf nationalen und internationalen Normen und Standards. Neben den technischen Komponenten erfordert eine GDI die Schaffung von organisatorischen Rahmenbedingungen wie z.B. Vereinbarungen über die Nutzung, den Zugang sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen.<br /> |
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Mit dem Aufbau der Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE) und im Saarland (GDI-SL) soll die Bereitstellung und die Nutzung von verteilt vorgehaltenen Geodaten aus verschiedenen Verwaltungszweigen und Verwaltungsebenen verbessert und eine länder- und ressortübergreifende Vernetzung von Geodaten über standardisierte Internetdienste für die Suche, die Visualisierung und den Bezug von Daten erreicht werden. |
Mit dem Aufbau der Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE) und im Saarland (GDI-SL) soll die Bereitstellung und die Nutzung von verteilt vorgehaltenen Geodaten aus verschiedenen Verwaltungszweigen und Verwaltungsebenen verbessert und eine länder- und ressortübergreifende Vernetzung von Geodaten über standardisierte Internetdienste für die Suche, die Visualisierung und den Bezug von Daten erreicht werden. |
Version vom 6. April 2020, 10:47 Uhr
INSPIRE und Geodateninfrastruktur (GDI)
INSPIRE (Infrastructure for Spatial Information in Europe) steht als Kürzel für die Richtlinie 2007/2/EC des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft. Die Richtlinie ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten und muss innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten der EU jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der EU für die Zwecke der gemeinschaftlichen Umweltpolitik zu erlassen. Mit der INSPIRE-Richtlinie wurde ein Instrument geschaffen, um den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung sowie Wirtschaft zu vereinfachen.
Die Umsetzung der RL in nationales Recht ist auf Ebene des Bundes mit dem Inkrafttreten des Geodatenzugangsgesetzes (GeoZG) am 10. Februar 2009 erfolgt. Im Saarland wurde die Richtlinie mit dem Saarländischen Geodateninfrastrukturgesetz (SGDIG) im Juli 2009 in Landesrecht überführt.
Betroffenheit
Die Richtlinie richtet sich an alle öffentlichen Stellen, die über Geodaten verfügen. Der Anwendungsbereich von INSPIRE ist auf 34 Themenfelder begrenzt, die in drei Anhängen aufgeführt sind. Zudem verlangt INSPIRE die Beschreibung der Geodaten durch Metadaten. Bei der Umsetzung sind Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen betroffen, da die Geodaten in verschiedenen Zuständigkeiten liegen. Viele fachliche und technische Einzelheiten sind in der Richtlinie nicht geregelt. Hier erfolgt eine Festlegung mittels sogenannter Durchführungsbestimmungen und Umsetzungsanleitungen. Diese werden schrittweise für die INSPIRE-Themen erarbeitet und anschließend von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.
Organisation
Die Kommission ist auf Gemeinschaftsebene für die Koordinierung von INSPIRE verantwortlich, sie wird dabei durch die entsprechenden Organisationen insbesondere der Europäischen Umweltagentur, unterstützt. In den Mitgliedstaaten wurden nationale Anlaufstellen benannt, in Deutschland das Lenkungsgremium GDI-DE und die Koordinierungsstelle GDI-DE, die für die Kontakte mit der Kommission im Zusammenhang mit der Richtlinie zuständig sind. Die Koordinierungsstelle GDI-DE nimmt operative Aufgaben anlässlich der Umsetzung wahr und wird von den Kontaktstellen der Länder, im Saarland das Geodatenzentrum im LKVK, unterstützt.
GDI - Geodateninfrastruktur
Eine Geodateninfrastruktur (GDI) besteht aus Geodaten, Geometadaten, Geodatendiensten sowie Netzdiensten und –technologien basierend auf nationalen und internationalen Normen und Standards. Neben den technischen Komponenten erfordert eine GDI die Schaffung von organisatorischen Rahmenbedingungen wie z.B. Vereinbarungen über die Nutzung, den Zugang sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen.
Mit dem Aufbau der Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE) und im Saarland (GDI-SL) soll die Bereitstellung und die Nutzung von verteilt vorgehaltenen Geodaten aus verschiedenen Verwaltungszweigen und Verwaltungsebenen verbessert und eine länder- und ressortübergreifende Vernetzung von Geodaten über standardisierte Internetdienste für die Suche, die Visualisierung und den Bezug von Daten erreicht werden.
Monitoring
Die Richtlinie fordert nach einem festgelegten Zeitplan die Bereitstellung von Metadaten, die Bereitstellung von INSPIRE-konformen Such- und Darstellungsdiensten für alle identifizierten Geodatensätze und –dienste und zuletzt die Bereitstellung in Verwendung stehender Geodaten in einem standardisierten Format.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet über den Aufbau und den Betrieb ihrer GDI zu berichten. Hierfür werden jedes Jahr Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und –inhalten wie Dienste, Daten und Metadaten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht. Ab dem 15.5.10 wird jährlich ein Bericht an die Kommission gesendet und veröffentlicht.