Landesplanung: Unterschied zwischen den Versionen

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<p>Zeichnerische Festlegungen sind bei der Landesplanungsbehörde im Ministerium für Umwelt, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, für jedermann einsehbar. Parallel zu der Bekanntmachung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt "Umwelt", im Amtsblatt des Saarlandes werden die Teile A "Textliche Festlegungen mit Begründung/Erläuterungen" und Teil B "Zeichnerische Festlegungen" der Öffentlichkeit hier zugänglich gemacht. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Landesentwicklungsplan "Umwelt (Flächenvorsorge für Freiraumfunktionen, Industrie und Gewerbe)" in der Fassung der 6. Änderung vom 5. März 1999 aufgehoben ist.</p>
 
<p>Zeichnerische Festlegungen sind bei der Landesplanungsbehörde im Ministerium für Umwelt, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, für jedermann einsehbar. Parallel zu der Bekanntmachung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt "Umwelt", im Amtsblatt des Saarlandes werden die Teile A "Textliche Festlegungen mit Begründung/Erläuterungen" und Teil B "Zeichnerische Festlegungen" der Öffentlichkeit hier zugänglich gemacht. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Landesentwicklungsplan "Umwelt (Flächenvorsorge für Freiraumfunktionen, Industrie und Gewerbe)" in der Fassung der 6. Änderung vom 5. März 1999 aufgehoben ist.</p>
 
 
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Version vom 7. April 2020, 09:09 Uhr

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Landesplanung

Bostalsee

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Achtung: Mit dem 3. September 2004 wurde eine bis dahin fehlerhafte Darstellung bei den Vorranggebieten für Hochwasserschutz im Bereich des Saartals zwischen Saarhölzbach und Saarlouis korrigiert. Verwenden Sie daher keine Ausdrucke aus diesem Bereich, die vor dem angegeben Datum erstellt wurden.

Zur Anwendung „Landesentwicklungsplan“

Landesentwicklungsplan - Teilabschnitt "Umwelt"

(Vorsorge für Flächennutzung, Umwelt und Infrastruktur) vom 13. Juli 2004

Der Teil A

Textliche Festlegungen mit Begründung/Erläuterungen sind im Amtsblatt des Saarlandes, Ausgabe Nr. 34, inzwischen bekannt gemacht worden.

Der Teil B

Zeichnerische Festlegungen sind bei der Landesplanungsbehörde im Ministerium für Umwelt, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, für jedermann einsehbar. Parallel zu der Bekanntmachung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt "Umwelt", im Amtsblatt des Saarlandes werden die Teile A "Textliche Festlegungen mit Begründung/Erläuterungen" und Teil B "Zeichnerische Festlegungen" der Öffentlichkeit hier zugänglich gemacht. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Landesentwicklungsplan "Umwelt (Flächenvorsorge für Freiraumfunktionen, Industrie und Gewerbe)" in der Fassung der 6. Änderung vom 5. März 1999 aufgehoben ist.

Hinweis: Am 27. September 2011 trat die Verordnung über die 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ betreffend die Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie in Kraft.

Zur Verordnung

Downloads

Ansprechpartner

Ministerium für Inneres und Sport
Referat E/1 "Landesplanung, Bauleitplanung"
Brigitte Jülch-Schumann
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 681 501-4604
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