Bodenrichtwerte/en

Aus Geoportal


Hinweis zur Grundsteuerreform

Wenn Sie den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks zum Stichtag 01.01.2022 zur Erstellung der Feststellungserklärung für den Grundsteuerwert (Hauptfeststellung im Rahmen der Grundsteuerreform) abfragen wollen, wählen Sie bitte die Anwendung „Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke“ aus.

Die Bodenrichtwerte in der Anwendung „BORIS Saarland“ beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2020. Geben Sie diese bitte nicht in Ihrer Feststellungserklärung an.

BORIS Saarland (last updated 2020)

          

Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke (Stand 2022)

BORIS Logo Grundsteuer

Viewer

          

Anwendung

Go to land values application            Zur Anwendung der Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke

Description

Land values are available online throughout Saarland with almost full coverage. BORIS Saarland is a land value information system that offers a basic service for free online research. You can run your searches either by entering an address (local government area, street) or by looking for a specific cadastral element (cadastral division, block or cadastral parcel). You can use BORIS Saarland to obtain information about land value zoning.

When you click the "Data query modern map viewer" data query button and then click on the ‘map’, an information dialog pops up: this dialog shows you the local government authority, the district, the land value zone number, the land value in €/m², the effective date, the usage type, characteristics affecting the value and details of the competent valuation board for plot values. The conversion coefficients for the characteristics affecting plot value can be requested for a fee from the respective valuation boards. As always, a written land value assessment can also be obtained by writing to the valuation board.

Please ensure you have read the terms and conditions of use.

Land values are presented on Geoportal Saarland. Geoportal Saarland forms an integral part of the Saarland spatial data infrastructure and offers a number of applications typical for such an information system.

BORIS Saarland is part of the ‘Networked Land Values Information System’ initiative (VBORIS) from the Working Committee of the Surveying Authorities of the Laender of the Federal Republic of Germany (AdV). The AdV has itself set up the Valuation Board Portal, which offers information at nationwide level about land values and valuation boards.

Erläuterungen zu den zonalen Bodenrichtwerten

Begriffsdefinition

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB). Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z.B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzel-grundstücks.

Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswerts des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen. Antragsberechtigte können nach § 193 BauGB ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen.

Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründet keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.

Darstellung

Der Bodenrichtwert wird mit seiner Begrenzungslinie (Bodenrichtwertzone) bis zur Zoomstufe Maßstab 1:2500 dargestellt. Jeder Bodenrichtwertzone ist eine Zonennummer zugeordnet. Es ist möglich, dass sich Bodenrichtwertzonen deckungsgleich überlagern. In diesen Fällen werden nach Betätigung des "Datenabfrage moderner Kartenviewer" Buttons beide Zonen mit ihren entsprechenden Beschreibungen im Info-Fenster angezeigt.

Für eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft oder um mehr Informationen zu den Bodenrichtwerten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.

Anleitung

Downloads

Ansprechpartner

Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für die Landeshauptstadt Saarbrücken
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Regionalverband Saarbrücken
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Merzig-Wadern
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Neunkirchen
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Saarlouis
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis St. Wendel
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis