Kommunale Geodaten

Aus Geoportal

Kommunale Geodaten innerhalb der saarländischen Geodateninfrastruktur (GDI-SL)

Ein Großteil aller kommunalen Entscheidungen haben einen geographischen Raumbezug. Der besondere Stellenwert von kommunalen Geodaten und Geodatendiensten in einer modernen IT-gestützten Verwaltung hat der Dt. Landkreistag in seiner Schrift „Geodaten sinnvoll nutzen“ bereits im Jahr 2009 herausgestellt. Die entsprechenden Daten liegen in vielfältiger Weise, zum großen Teil jedoch noch analog und häufig isoliert an verschiedenen Stellen in den Kommunen vor und müssen zukünftig so miteinander verknüpft werden, dass Flächen- und Sachinformationen zusätzlichen Nutzen generieren für Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung selbst (Schriften des Deutschen Landkreistages (2009), Band 81). Mit dem Internet steht eine Infrastruktur bereit, über die Informationen jederzeit und rund um die Uhr zur Verfügung gestellt werden können. Eine zusätzliche und zudem externe Motivation besteht durch die INSPIRE-Richtlinie, die den Auf- und Ausbau europaweiter Geodateninfrastrukturen fordert. Auch neuere Publikationen wie etwa der Abschlussbericht „Einsatz von Geoinformationen in den Kommunen“ des Kommunalen Koordinierungsgremiums im Rahmen der GDI-DE aus dem Jahr 2013 unterstreichen die Notwendigkeit Geoinformationen und Dienste verstärkt in die allgemeinen EGovernment-Strategien einzubinden und mit allgemeinen EGovernment-Projekten zu vernetzen (PDF-Datei Download).

Kommunale Betroffenheit und verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit

Die aus der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie sowie in deren Folge des saarländischen Geodateninfrastrukturgesetzes (SGDIG) resultierenden Verpflichtungen zum Aufbau einer saarländischen Geodateninfrastruktur (GDI-SL) haben neben den Auswirkungen auf Landesbehörden auch Konsequenzen für die Geodaten haltenden Kommunen im Land. Um redundante Arbeiten zu vermeiden und den Aufwand und die Kosten für die Einführung und den operationellen Betrieb der notwendigen infrastrukturellen Teilsysteme zu begrenzen, ist bereits Ende 2009 eine frühzeitige Einbindung der saarländischen Kommunen erfolgt. Der INSPIRE-Zeitplan wird vom Datum des Inkrafttretens der INSPIRE Richtlinie selbst (15. Mai 2007) sowie von den Rechtsetzungsterminen einzelner Durchführungsbestimmungen (Verordnungen und Entscheidungen) bestimmt.

Durch eine Zusammenarbeit der saarländischen Kommunen, vertreten durch den Zweckverband eGo-Saar, mit dem auf Landesebene zuständigen LVGL wurde unter Beteiligung des Instituts für Softwaresysteme der Fachhochschule Trier ein verwaltungsübergreifendes Meta-Informationssystem für die inspirekonforme Beschreibung von Geodaten und Geodatendienste aufgebaut. Der zentrale Zugangsknoten und die Basiskomponente der GDI-SL stellt das Geoportal Saarland dar, in dem bereits eine Vielzahl von kommunalen Datensätzen inspirekonform in die Geodateninfrastruktur Saarland integriert werden konnten (Bebauungspläne, Strategische Lärmkartierung, Bodenrichtwerte, Sanierungsgebiete, usw.). Im Dezember 2013 wurde die Verordnung zu den Durchführungsbestimmungen zur Interoperabilität von Geodatensätzen und –diensten um die Datenmodelle zu den Themen der Anhänge II und III der INSPIRE-RL erweitert. Die Durchführungsbestimmungen zur Interoperabilität von Geodatensätzen und –diensten definieren die Datenmodelle für die 34 INSPIRE-Geodatenthemen. Für die konkrete technische Umsetzung der Durchführungsbestimmungen sind vor allem die begleitenden "Technical Guidance"-Dokumente relevant. Sie zeigen auf, wie die Durchführungsbestimmungen umgesetzt werden können. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite der GDI-DE unter https://www.geoportal.de/DE/GDI-DE/INSPIRE/Interoperabilitaet/interoperabilitaet.html?lang=de

Da die kommunale Betroffenheit aufgrund unterschiedlicher Rechtsetzung in den einzelnen Bundesländern nicht bundesweit einheitlich geregelt werden kann, wurde ein Forschungsauftrag an den Umweltcampus Birkenfeld der FH Trier vergeben. Den Abschlussbericht können Sie unter Downloads herunterladen.

Unabhängig von den jeweiligen Landesgesetzen findet sich der Aufgabenschwerpunkt für die Kommunen nach INSPIRE-Richtlinie bei den Themen des Anhang III, insbesondere in den Themenbereichen Bodennutzung (Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung), Gesundheit und Sicherheit und Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste.