INSPIRE und GDI/en
INSPIRE and spatial data infrastructure (SDI)
INSPIRE (Infrastructure for Spatial Information in Europe) is shorthand for ‘Directive 2007/2/EC of the European Parliament and of the Council establishing an Infrastructure for Spatial Information in the European Community’. Following its entry into force on 15 May 2007, EU Member States were then given a period of two years to transpose the Directive into national law. The Directive aims to establish a general framework for the creation of spatial data infrastructure in the EU to further the purposes of Community policy on the environment. With the INSPIRE Directive, an instrument has been created to simplify the access to and usage of spatial data by private citizens, public administrations and businesses.
In Germany, the Directive was transposed into federal law with the entry into force of the Spatial Data Access Act (Geodatenzugangsgesetz, GeoZG) on 10 February 2009. In Saarland, the Directive was transposed into state law by the Saarland Spatial Data Infrastructure Act (Geodateninfrastrukturgesetz, SGDIG) in July 2009.
Betroffenheit
Die Richtlinie richtet sich an alle öffentlichen Stellen, die über Geodaten verfügen. Der Anwendungsbereich von INSPIRE ist auf 34 Themenfelder begrenzt, die in drei Anhängen aufgeführt sind. Zudem verlangt INSPIRE die Beschreibung der Geodaten durch Metadaten. Bei der Umsetzung sind Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen betroffen, da die Geodaten in verschiedenen Zuständigkeiten liegen. Viele fachliche und technische Einzelheiten sind in der Richtlinie nicht geregelt. Hier erfolgt eine Festlegung mittels sogenannter Durchführungsbestimmungen und Umsetzungsanleitungen. Diese werden schrittweise für die INSPIRE-Themen erarbeitet und anschließend von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.
Organisation
Die Kommission ist auf Gemeinschaftsebene für die Koordinierung von INSPIRE verantwortlich, sie wird dabei durch die entsprechenden Organisationen insbesondere der Europäischen Umweltagentur, unterstützt. In den Mitgliedstaaten wurden nationale Anlaufstellen benannt, in Deutschland das Lenkungsgremium GDI-DE und die Koordinierungsstelle GDI-DE, die für die Kontakte mit der Kommission im Zusammenhang mit der Richtlinie zuständig sind. Die Koordinierungsstelle GDI-DE nimmt operative Aufgaben anlässlich der Umsetzung wahr und wird von den Kontaktstellen der Länder, im Saarland das Geodatenzentrum im LVGL, unterstützt.
GDI - Geodateninfrastruktur
Eine Geodateninfrastruktur (GDI) besteht aus Geodaten, Geometadaten, Geodatendiensten sowie Netzdiensten und –technologien basierend auf nationalen und internationalen Normen und Standards. Neben den technischen Komponenten erfordert eine GDI die Schaffung von organisatorischen Rahmenbedingungen wie z.B. Vereinbarungen über die Nutzung, den Zugang sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen.
Mit dem Aufbau der Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE) und im Saarland (GDI-SL) soll die Bereitstellung und die Nutzung von verteilt vorgehaltenen Geodaten aus verschiedenen Verwaltungszweigen und Verwaltungsebenen verbessert und eine länder- und ressortübergreifende Vernetzung von Geodaten über standardisierte Internetdienste für die Suche, die Visualisierung und den Bezug von Daten erreicht werden.
Monitoring
Die Richtlinie fordert nach einem festgelegten, stufenweisen Zeitplan die Bereitstellung von Metadaten, die Bereitstellung von INSPIRE-konformen Internetdiensten für alle identifizierten Geodatensätze und –dienste und zuletzt die Überführung und Bereitstellung der Geodaten in einheitliche Datenmodelle für eine interoperable Nutzung. Ab 2021 sollen INSPIRE-relevante Geodaten aus ganz Europa in einheitlichen Datenformaten genutzt werden können.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet über den Aufbau und den Betrieb ihrer GDI zu berichten. Hierfür werden jedes Jahr Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und –inhalten wie Dienste, Daten und Metadaten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht. Ab dem 15.5.10 wird jährlich ein Bericht an die Kommission gesendet und veröffentlicht.
Zentraler europäischer Zugangsknoten zu den INSPIRE-relevanten Daten in Form von Diensten ist das INSPIRE Geoportal der EU Kommission. In Deutschland werden die mit Metadaten beschriebenen Geodaten und Geodatendienste in den Länderportalen registriert und in einem regelmäßigen Zyklus in den Geodatenkatalog des Bundes, das Geoportal DE, geharvestet. Sofern der Geodatensatz INSPIRE-betroffen ist und der Metadatensatz das Schlüsselwort „inspireidentifiziert“ enthält, wird er aus dem Bundesportal ins INSPIRE Geoportal der EU übernommen.